Ausführliche Informationen zu den in Artikel 1 genannten Maßnahmen sind in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 enthalten.
Die Kommission hat eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um die Verringerung der Schadstoffbelastung zu verhindern. Kontakt: +86 198 4999 0350 (Anita)